• Zur Teilnahme berechtigt sind alle ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ferienlandschaft Mittlerer Schwarzwald.
  • Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip nach dem 11. Oktober 2025 ermittelt und per Mail oder telefonisch benachrichtigt. Es werden nur Stempelpässe berücksichtigt, die bis zum 10. Oktober 2025 in einer der Tourist-Informationen (Gengenbach, Biberach, Nordrach, Zell am Harmersbach und Oberharmersbach) oder in der Geschäftsstelle des Mittleren Schwarzwalds (Hauptstraße 17, 77723 Gengenbach) abgegeben wurden.
  • Die Gewinne können anschließend in einer der Tourist-Informationen oder der Geschäftsstelle des Mittleren Schwarzwald abgeholt werden.
  • Nur wer mindestens vier Stempel im Stempelpass gesammelt hat, kann am Gewinnspiel teilnehmen. Der Stempelpass ist in der Broschüre integriert und kann vor der Abgabe herausgetrennt werden.
  • Veranstalter ist die Ferienlandschaft Mittlerer Schwarzwald – Gengenbach, Harmersbachtal
  • Die Daten der Teilnehmenden werden nach der Verlosung nicht gespeichert, verwendet oder verarbeitet. Ausnahme: die Teilnehmenden, die einwilligen, den Newsletter des Mittleren Schwarzwalds zu erhalten, werden anschließend mit dem regelmäßigen Newsletter über Projekte des Mittleren Schwarzwald informiert.
  • Alle Teilnehmenden hab das Recht, Auskünfte zu ihren Daten beim Veranstalter einzuholen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise zum Gewinnspiel:

  • Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.
  • Namen von Gewinnern werden nicht veröffentlicht.

Stand: 19.08.2025